Der deutsche Staat zahlt fast eine halbe Milliarde Euro Kindergeld ins Ausland

EU-Regelungen sorgen dafür, dass der deutsche Staat auch Kindergeld zahlen muss für Kinder, die im Ausland leben. Es gibt auch Vereinbarungen mit einigen außereuropäischen Staaten, darunter Türkei, Serbien und Marokko. Die Zahlungen sind stark steigend.

IMAGO / Rolf Poss

Derzeit überweist die Bundesrepublik Deutschland 459 Millionen Euro Kindergeld ins Ausland. Im Jahr 2021 waren es knapp 430 Millionen Euro, im Jahr davor 420 Millionen Euro, 2019 waren es noch knapp 398 Millionen Euro. Vor sieben Jahren, also 2015, lagen die Überweisungen noch bei 261 Millionen Euro. Jahr für Jahr steigen demnach die Zahlungen ins Ausland beträchtlich. 

Grundsätzlich besteht Anspruch auf Kindergeldleistungen für in Deutschland lebende und arbeitende Eltern oder sonstige sorgeberechtigte Angehörige, die ihren Wohnsitz in der EU haben. Als Grundlage dazu existieren EU-Regelungen, jedoch gibt es auch Vereinbarungen mit einigen außereuropäischen Staaten, darunter die Türkei, Serbien und Marokko. Doch es sind noch weitere Staatsangehörige außereuropäischer Länder, die Kindergeld in Deutschland beantragen können. Das Kindergeld muss in Deutschland bei den regionalen Familienkassen beantragt werden. 

Die Arbeitsagentur listet wie folgt auf: „Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie Anspruch auf deutsches Kindergeld haben. Sie müssen dazu eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: 

  • Sie haben die Staatsangehörigkeit eines der folgenden Staaten: Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder Türkei. Darüber hinaus sind Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder beziehen Arbeitslosengeld beziehungsweise Krankengeld.
  • Sie besitzen eine gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, mit der Sie in Deutschland arbeiten dürfen.
  • Sie gehören zu den unanfechtbar anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten.“

Seit Jahren wächst die Kritik, dass die Kindergeldzahlungen nicht im Einklang sind mit den Lebenshaltungskosten im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat. Denn Lebensunterhaltungskosten in manchen Ländern sind deutlich geringer als in Deutschland. Deshalb forderte schon 2018 Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, das Kindergeld sollte sich daran orientieren, was Kinder in ihrem Aufenthaltsland tatsächlich brauchen und nicht an der Höhe in Deutschland.

„Diese Schlussfolgerung ist logisch. Deutsche Finanzbehörden berücksichtigen aus diesem Grund auch „ausländische Verhältnisse“ bei der Einkommenssteuer. So werden Zahlungen etwa zum Unterhalt ins Ausland nur anteilig berücksichtigt, wenn die Lebenshaltungskosten unter denen in Deutschland liegen“, schrieb die Süddeutsche Zeitung seinerzeit. 

Auch René Springer, AfD-Abgeordneter im Bundestag bemängelt seit geraumer Zeit, in einigen osteuropäischen Ländern entspreche das Kindergeld für zwei Kinder einem Monatslohn. „Das schafft Anreize zur Einwanderung in unsere Sozialsysteme, die mit der Kindergelderhöhung noch weiter verstärkt werden. Um das zu verhindern, fordern wir als AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, das Kindergeld auf die Lebenshaltungskosten vor Ort abzusenken.“

Im Oktober 2018 lehnt der Bundestag den Antrag der AfD-Fraktion ab, das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder zu indexieren, also an die dortigen Lebenshaltungskosten anzupassen. 

Im selben Jahr versuchte Österreich, die Zahlungen des Kindergelds an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat des Kindes anzupassen. In der Folge verklagte die EU-Kommission Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Regeln seien diskriminierend und verstießen somit gegen EU-Recht, so die Brüsseler Behörde.

„Auch Leistungen wie der Kinderbonus 2020 (300 Euro pro Kind), der Kinderbonus 2021 (150 Euro pro Kind) sowie der Kinderbonus 2022 (100 Euro pro Kind) werden aufgrund der bestehenden EU-Verordnung (EG) Nr. 883/2004 an im Ausland lebende Kinder gezahlt,“ kolportiert die „Junge Freiheit“. Ein Kinderbonus wird Familien pro Jahr ausbezahlt. 

Darunter fallen offenbar nun auch die 100 Euro pro Kind aus dem neuerdings beschlossenen Entlastungspaket, womit die Regierung auf die Auswirkungen vom Ukraine-Krieg reagiert. Ergänzend zum Kindergeld sollen pro Kind einmalig 100 Euro über die Familienkassen ausgezahlt werden. 

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Kommentare ( 27 )

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27 Comments
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Klaus D
1 Jahr her

„fast eine halbe Milliarde Euro“ (im jahr)….pffffffff…..in diesem jahr zahlen WIR 1,56 mrd euro IM MONAT nur für Flüchtlinge und Asyl (ohne die aus der ukraine) Quelle https://de.statista.com/statistik/daten/studie/665598/umfrage/kosten-des-bundes-in-deutschland-durch-die-fluechtlingskrise/

flo
1 Jahr her

Ja, wir sind weltoffen-großzügig. Ich frage mich ja auch, ob alle Kinder im Ausland, die Kindergeld bekommen, real existieren. Früher hörte man, dass ein Großteil der nach Deutschland kommenden Migranten keinen Pass hat respektive ihn „verloren“ hat, die gleiche Gruppe legt jetzt seriöse Geburtsurkunden aus dem Dorf XY vor? Kann man in Deutschland prüfen, ob die Dokumente für Personen, die man evtl. niemals hier sehen wird, echt sind?

Ralf Poehling
1 Jahr her

Ein altbekanntes Problem: Der deutsche Steuerzahler befördert das Geburtenwachstum in anderen Ländern durch Kindergeldzahlungen ins Ausland. Teils sind es nicht mal die Kinder derer, die hier arbeiten, die dort mit unserem Steiergeld gepampert werden, sondern deren entfernte Verwandte oder Nachbarn. Der Betrug kennt da kaum Grenzen. Was soll das? Warum machen wir das mit? Wie lassen uns nicht nur ausplündern, wir sorgen damit für ein stetig steigendes Geburtenwachstum in Ländern, die das finanziell eigentlich gar nicht stemmen können und darum dann deren Nachwuchs wieder zu uns einwandert, damit das Spiel von vorne losgeht. Wir werden dadurch arm und die Überbevölkerung… Mehr

Robert Tiel
1 Jahr her

Für die Großzügigkeit erntet der Deutsche Verachtung, nicht Dank:
Wie man nur so blöd sein kann.

powerage
1 Jahr her

So traurig es ist, aber die halbe Mrd. Kindergeld ins Ausland sind doch nur Peanuts im Verhältnis, was uns zugewanderte EU-Bürger kosten, die ganz oder teilweise von Sozialleistungen leben. Besonders die Rotationseuropäer wenden ja den Trick mit der Gewerbeanmeldung an, und deutsche Richter sprechen ihnen dann bei 100 € Umsatz die Aufstockung zum H4 Satz plus die Mietkosten zu. In der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Freizügigkeit ist explizit geregelt, dass man EU-Zuwanderer, die zur Belastung werden, wieder ausweisen kann. Das Verhältnis zwischen EU-Ausländern, die in D Sozialleistungen beziehen und Deutschen, die… Mehr

RauerMan
1 Jahr her

Das ist neben anderen vernünftigen Sachgründen,die teilweise in der Vergangenheit liegen, sich aber auch zukünftig auswirken, Grund AfD zu wählen.

A rose is a rose...
1 Jahr her

Es wäre doch ein leichtes, zumindest diese zusätzlichen Gelder nur an in Deutschland lebende Kinder auszuzahlen. Denn schliesslich sind sie ja gedacht, um die in Deutschland herrschenden Verhältnisse etwas auszugleichen.
Stattdessen bekommen deutsche Kinder, die hier mit ihren deutschen Eltern wohnen, deren deutsche Eltern hier steuerpflichtig sind, aber kein deutsches Kindergeld bekommen (ja, das gibt es!), keinen Cent dieser Sonderzahlungen. Gerecht ist was Anderes. Aber als Deutsche kann man natürlich nicht auf Diskriminierung klagen.

UnterdrueckteWahrheitenWerdenGiftig
1 Jahr her
Antworten an  A rose is a rose...

Gute Idee, warum eigentlich nicht auf Diskriminierung klagen. Mit deutschem Kindergeld – bei 2 Kindern soviel Geld wie ein Durchschnittslohn in manchen osteuropäischen Ländern – kann man dann bestens zu Hause leben . Das Geld wird auch nicht hier ausgegeben, kommt somit nicht der deutschen Wirtschaft zugute. Diskriminierend, weil deutschen Rentnern, die im Nicht EU-Land ihren ständigen Wohnsitz haben u. U. die Rente gekürzt wird. Wieso diese Unterschiede? Außerdem muss der Rentner jährlich, verständlicherweise ,eine Lebensbescheinigung einreichen. Ob die vielen Kinder wirklich die eigenen sind, will / muss / kann nicht nachgeprüft werden. Die Kinderzahl der ausl. Bezugnehmenden ist besonders… Mehr

friedrich - wilhelm
1 Jahr her

…….es ist dringend nötig, daß d – land aus der eu austritt! korruption herrscht in der eu auf a l l e n gebieten……gesundheit, soziales, usw.

Last edited 1 Jahr her by friedrich - wilhelm
Paul Brusselmans
1 Jahr her

Zunächst einmal : Deutschland profitiert am meisten von Europa ; dies ist ein Axiom oder Glaubensgrundsatz und bedarf daher keinerlei Erklärung. Für die Unbelehrbaren folgendes : Generell ist zu bemerken, dass dies ein grosses Ärgernis ist, doch sollte man darüber nicht vergessen, dass die Einwanderung in die Sozialsysteme, die üppige Bewirtung von Asylbewerbern unabhängig des Status, ganz andere Kosten verursacht. Dann haben wir noch die teure Trittin-Kugel Eis und nicht zuletzt diese unter der in Frankreich vorbestraften Lagarde laufende Wohlstandumverteilungs- und -vernichtungsmaschine. Der volkswirtschaftliche Schaden beim Kindergeld hängt von zwei Bereichen ab, der EU-Gesetzgebung und Zahl und Art des Aufenthaltes von Ausländern in… Mehr

Meruem
1 Jahr her

Die halbe Welt lebt bald auf Kosten Deutschland’s. Kein Wunder, wenn der einfache Arbeiter bald bis 70 arbeiten soll. Irgendwoher muss das Geld ja kommen..